Spendenzertifikat
Geprüfte Transparenz.
Das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. wird an unsere Mitglieder im Erfolgsfall vergeben, die sich einer deutschlandweit einzigartigen Prüfung durch extern beauftragte Wirtschaftsprüfer unterziehen.
Sämtliche Mitglieder des Deutschen Spendenrats werden über einen Zeitraum von drei Jahren sukzessive geprüft. Die für drei Jahre gültige Verleihung belegt, dass die gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen mit den ihnen anvertrauten Geldern verantwortungsvoll und transparent im Sinne der angegebenen Ziele und Regeln umgehen. Für das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. fallen über die Mitgliedsbeiträge hinaus keine gesonderten Kosten an.
FAQ
Häufige Fragen zum Zertifikat
Es nehmen ausschließlich Mitglieder des Deutschen Spendenrates an der Prüfung zum Spendenzertifikat teil. Der Erhalt ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
1. Stufe: Qualitätssicherung durch Mitgliedschaft
Die Mitglieder verpflichten sich, jährlich gegenüber dem Deutschen Spendenrat und der Öffentlichkeit, ihre Strukturen, Tätigkeiten, Projekte und Finanzen im Rahmen eines Jahresberichts transparent, klar und verständlich offenzulegen. Sie lassen sich hinsichtlich der Finanzen von Rechnungsprüfern, insbesondere Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, prüfen. Das Ergebnis wird jährlich veröffentlicht. Bei Nichteinhalten dieser Transparenz-Grundsätze kann der Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrats, der sich überwiegend aus vereinsunabhängigen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern zusammensetzt, von jedermann – auch außerhalb des Spendenrats – angerufen werden. Werden Verstöße gegen die Grundsätze festgestellt, empfiehlt der Schiedsausschuss Sanktionen, die bis hin zum Vereinsausschluss reichen können. Hiervon hat der Deutsche Spendenrat in der Vergangenheit auch schon Gebrauch gemacht. Zudem befreien die Mitglieder die für sie zuständigen Finanzbehörden gegenüber dem Deutschen Spendenrat hinsichtlich ihres gemeinnützigen Status von der Verschwiegenheitspflicht im Rahmen des Steuergeheimnisses.
2. Stufe: Prüfungsverfahren für das Spendenzertifikat
Das Spendenzertifikat setzt auf der vereinsinternen Prüfung im Rahmen der Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat auf. Das Prüfungsverfahren für das Spendenzertifikat, das nur Mitglieder des Deutschen Spendenrates erlangen können, wird durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsinstitution durchgeführt, wobei zur Vermeidung von Befangenheiten immer mindestens zwei solcher Wirtschaftsprüfungsinstitutionen zur Übernahme des Prüfverfahrens zur Auswahl stehen.
Die strengen Kriterien für die Vergabe des Spendenzertifikats orientieren sich dabei an den Grundsätzen und der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates. Insbesondere muss ein klarer, aussagekräftiger, vollständiger und von einem Rechnungsprüfer geprüfter Finanzbericht, in der Regel ein Jahresabschluss vorliegen, welcher spätestens neun Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres direkt bei dem jeweiligen Prüfungsinstitut einzureichen ist. Damit wird eine zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung der Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze überprüft. So dürfen u.a. Provisionen und Erfolgsbeteiligungen für die Vermittlung von Spenden und anderen Zuwendungen nur unter Beachtung, besonderer, vom Deutschen Spendenrat festgelegten Regeln gewährt werden.
Trotz der inhaltlichen Qualität der Selbstverpflichtung der Mitglieder im Deutschen Spendenrat und der damit einhergehenden Verpflichtung zur externen Prüfung der Rechnungslegung durch – je nach Größenklassen – Kassenprüfer, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erscheint die Verbindlichkeit häufig Dritten (Öffentlichkeit, Politik und Medien) allein zu niedrigschwellig und die eigene Aussage der betroffenen Mitglieder zu wenig objektiv. In Teilen fordern zudem Förderverfahren (Staat) oder der Zugang zu Ressourcen (z.B. Medien) eine formale, externe Prüfung und Bewertung konkret ein. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Spendenrat das Spendenzertifikat entwickelt, bei dem die Selbstverpflichtungen und Handlungspflichten der Mitglieder durch unabhängige Dritte (Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer) kontrolliert wird.
Die Prüfung für das Spendenzertifikat selbst ist für die Mitglieder des Deutschen Spendenrat kostenlos. Die zur Prüfung zuständigen Wirtschaftsprüfer werden vom Deutschen Spendenrat vergütet. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Wahrung der Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer gegenüber der geprüften Organisation. Die Mitglieder des Deutschen Spendenrates zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag im Deutschen Spendenrat.
Der Aufwand für das Prüfverfahren unterscheidet sich je nach Größe der geprüften Organisation. Danach richten sich die Anforderungen und Verpflichtungen nach den Regeln des Deutschen Spendenrates.
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